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Allgemeine Geschäftsbedingungen blue media event GmbH

  1. Allgemeines, Gerichtsstand

Allgemeine Geschäftsbedingungen blue media event GmbH sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der Fa. blue media event GmbH (im Folgenden „blue media“, Geschäftsführer A. und Th. Krabatsch, Wichertstr. 47, 10439 Berlin) verbindlich. Davon abweichende Bedingungen des Mieters haben nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Bestätigung durch blue media Gültigkeit. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum der blue media. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit diesem ist das Gericht am Sitz der blue media zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

Die angebotenen Gegenstände sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, Mietgegenstände. Sie können daher übliche Gebrauchsspuren tragen. Übliche Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar und begründen keine Mängelrügen.

  1. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote der blue media sind stets unverbindlich und freibleibend. Die Homepage von blue media ist eine reine Informationsplattform. Abbildungen und Beschreibungen in unseren Katalogen, den Darstellungen auf der Internetseite und in Preislisten sind unverbindlich und sind als annähernd zu betrachten. Blue media ist bemüht, Druck-, Schreib- und Rechenfehler sowie Irrtümer zu vermeiden, dennoch behalten wir uns die Berichtigung vor. Notwendige Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Optik, Form und Lieferumfang behalten wir uns ebenfalls vor. Automatische Reservierungsbestätigungen der blue media Webseite gelten nicht als Mietvertrag. Dieser kommt nach Angebotsannahme durch den Kunden mit dem Versenden der Auftragsbestätigung durch blue media zustande. Für den Fall, dass ein schriftlicher Mietvertrag nicht geschlossen wurde, kommt der Mietvertrag durch die Gebrauchsüberlassung der Mietgegenstände an den Mieter zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn blue media sie schriftlich bestätigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist blue media berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.

  1. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Abholung der Geräte bei blue media durch den Kunden bzw. bei Anlieferung beim Kunden durch blue media. Sie endet zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietgegenstände durch den Kunden bzw. Rückholung durch blue media beim Kunden. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Lieferzeit und Rückholzeitpunkt müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr liegen.

Wenn auf Wunsch des Kunden bzw. nach Vereinbarung die gemietete Ware durch Dritte (Logistikunternehmen) zugesandt wird, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe der Mietgegenstände durch blue media an das Logistikunternehmen. Die Kosten für den Transport und ggf. Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden, auch dann, wenn Lieferung frei Haus vereinbart worden sein sollte. Die Leistung der blue media ist in diesem Falle erbracht, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wird. Trifft das beauftragte Logistik-Unternehmen den Mieter zum vereinbarten Rückholzeitpunkt nicht an, verlängert sich der Mietzeitraum bis zum tatsächlichen Rückholzeitpunkt und der Mietpreis erhöht sich entsprechend.

Der Gefahrenübergang vom Vermieter auf den Mieter findet bei Abholung der Geräte durch den Mieter oder beim Abladen der Geräte am Veranstaltungsort (Lieferung durch blue media) statt. Sämtliche Sicherungspflichten (gegen Diebstahl, Beschädigung o.ä.) liegen dann beim Mieter, auch wenn der Mieter selbst nicht am Veranstaltungsort anwesend sein sollte. Er hat in diesem Falle für eine ausreichende Sicherung durch von ihm zu beauftragende Personen zu sorgen. Der Gefahrenübergang vom Mieter auf blue media erfolgt bei Selbstrückgabe mit der Übergabe der Geräte an unsere Lager- bzw. Ladenmitarbeiter und bei Rückholung durch blue media mit dem vollständigen Aufladen der Geräte durch unser Personal. Sämtliche Sicherungspflichten (gegen Diebstahl, Beschädigung o.ä.) liegen bis zu diesem Zeitpunkt beim Mieter, auch wenn der Mieter selbst nicht am Veranstaltungsort anwesend sein sollte. Er hat in diesem Falle für eine ausreichende Sicherung durch von ihm zu beauftragende Personen zu sorgen.

Möchte der Kunde die Mietzeit verschieben, so kann dies außerhalb der Stornofristen (s. Punkt 5) jederzeit kostenfrei, aber vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Geräten und ggf. Personal für den neuen Termin, erfolgen. Innerhalb der Stornofristen gilt ein Verschieben des Ausleihzeitraumes als Storno und Neuauftrag.

  1. Preise und Kautionen

Die Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Brutto-Preise in Euro inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und gelten als freibleibend. Irrtümer vorbehalten. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Blue media aktualisiert ihre Preis-Datenbank so oft wie möglich. Falls sich ein Preis erhöht hat, informiert sie den Mieter und wartet vor Auftragsausführung seine Zustimmung ab. Kautionen werden dem Mieter nach Wiedereingang der Geräte inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Verzichtet der Kunde bei Rückgabe auf eine Überprüfung der Mietgeräte, so wird damit die von blue media durchgeführte Überprüfung anerkannt, auch wenn diese umständehalber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preisliste der blue media fällig, der von der Kaution einbehalten wird. Restbeträge werden sodann dem Mieter erstattet, eventuelle Minusbeträge mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt. Ist der Kunde mit Rechnungen für vorangegangene Aufträge im Zahlungsverzug, darf blue media zunächst diese offenen Beträge von der Kaution einbehalten, und nur eine eventuell noch verbleibende Differenz auszahlen. Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so wird blue media die Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte kaufen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet. Der Kunde haftet jedoch bei Rückgabe defekter Mietgegenstände maximal mit der gesamten Kaution. Darüber hinaus wird blue media nur dann eine Gebühr erheben, wenn der Kunde die Mietgegenstände überhaupt nicht zurückgibt (z.B. wegen Diebstahl während des Ausleihzeitraumes) oder Gerätedefekte durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch, äußere Gewalt oder Transportschäden hervorgerufen wurden. Der Kunde ist dann verpflichtet, dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes abzüglich der hinterlegten Kaution zu entrichten. Kann der Wiederbeschaffungswert nicht ermittelt werden, gilt im Zweifel der Neupreis als Wiederbeschaffungswert. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die durch das Verhalten Dritter verursacht worden sind. Bei Diebstahl, Verlust oder Totalschaden hat der Kunde gleichwohl den vollen Mietpreis zu bezahlen. Darüber hinaus hat der Kunde blue media die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzgerätes zu ersetzen.

Servicepauschale – Für Beratung, Lagerlogistik, Geräteausgabe und -rücknahme sowie Faktura berechnen wir für Aufträge unter 100 € Rechnungsbetrag eine Servicepauschale von 19 €.

Weitere Hinweise zu unseren Preisen finden Sie hier.

  1. Storno oder vorzeitige Geräterückgabe durch den Kunden

Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag zurückzutreten.

5.1. Privatkunden, die Selbstabholung der Geräte vereinbart haben, können bis zum Abholzeitpunkt der Mietgegenstände kostenfrei stornieren. Bei vereinbarter Zusendung oder Lieferung von Mietgegenständen durch blue media kann ein Storno bis zum Versandtag bzw. Liefertag (8 Uhr) kostenfrei erfolgen. Erfolgt ein Storno durch den Privatkunden nach Versand oder nach Lieferbeginn, wird der volle Mietpreis fällig. Es erfolgt in diesem Fall keine (auch nicht teilweise) Erstattung des Mietpreises. Mietet eine Privatperson im Auftrag einer Firma, gelten die Stornobedingungen unter Punkt 5.2. .

5.2. Tritt ein Firmenkunde (oder ein anderer Nicht-Privatkunde) aus Gründen vom Vertrag zurück, die nicht von blue media zu vertreten sind, so behält sich blue media das Recht vor, einen pauschalierten Schadensersatzanspruch in Höhe von 10% des vereinbarten Auftragsgesamtpreises für den bis dahin entstandenen Aufwand für Beratung, Planung und Disposition in Rechnung zu stellen. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass blue media kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.2.1. Für Aufträge mit einem Brutto-Rechnungsbetrag von unter 500 € wird bei Storno zwischen 3 Werktagen und 1 Werktag vor Auftragsbeginn 50 % des Mietpreises, bei weniger als 1 Werktag vor Ausleihbeginn 100% des Mietpreises fällig.

5.2.2. Für Aufträge mit einem Brutto-Rechnungsbetrag von 500 € oder mehr wird bei Storno weniger als 1 Woche vor Auftragsbeginn 50% des Mietpreises, bei weniger als 3 Werktagen vor Ausleihbeginn 100% des Mietpreises fällig. 

Als Ausleihbeginn im Sinne von Punkt 5 gilt 12 Uhr des vereinbarten Liefer- bzw. Abholtages. Punkt 5 gilt auch für Teil-Stornos.

5.3. Für einzelne Aufträge können zwischen blue media und dem Kunden hiervon abweichende Stonobedingungen vereinbart werden, die auf der Auftragsbestätigung schriftlich ausgewiesen werden. Bei Rückgabe der Mietgegenstände vor dem vereinbarten Rückgabetermin erfolgt keine anteilige Erstattung des Mietpreises.

  1. Pflichten des Mieter

Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Geräte diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den Mietgegenständen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten gegen Verlust oder Beschädigung zu sichern. Er haftet für aufkommende Schäden infolge Fahrlässigkeit oder Diebstahl (s. auch Punkt 4. Preise und Kautionen). Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem und sauberem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung behalten wir uns vor, die Reinigung dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

Der Kunde haftet für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Der Mieter verpflichtet sich, an den Mietgegenständen keine dauerhaften Veränderungen vorzunehmen.

Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme von deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Der Mieter sorgt beim Einsatz der Mietgegenstände für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Wir weisen darauf hin, dass der Betreiber einer Veranstaltungsstätte gemäß der Versammlungsstätten-Verordnung einen entsprechend qualifizierten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu beauftragen hat. Dieser wird nicht durch den Vermieter gestellt, auch nicht, wenn blue media während der Veranstaltung Servicepersonal einsetzt.

  1. Mängelrügen

Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind blue media unverzüglich nach Erhalt der Mietgegenstände schriftlich mitzuteilen. Der Mieter überprüft daher sofort nach Erhalt die Geräte auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung der blue media (per Telefon, Fax oder e-Mail)  über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt oder Wandlung ausgeschlossen.

  1. Haftungsausschlüsse

Für Schäden und Folgeschäden übernimmt blue media keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Eine Haftung der blue media aus positiver Vertragsverletzung (pVV) oder Verschulden bei Vertragsschluß oder Verletzung vorvertraglicher Pflichten (cic) ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der blue media beschränkt. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere:

  1. Nichtzustandekommen des Mietvertrages z.B. wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden, wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern oder wegen unvorhersehbarer Verzögerungen der Hinlieferung
  2. Auftretende Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes.
  3. Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei er unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne. Etwaige Ansprüche Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. GEMA) gehen zu Lasten des Veranstalters.
  1. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort fällig, soweit nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig. Mietgebühren sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, im Voraus, spätestens jedoch bei Geräteübergabe zu entrichten. Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir ab dem Tag, an dem der Zahlungsverzug entstanden ist, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem EURIBOR-Zinssatz.

  1. Sonstiges

Blue media ist nicht zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren bereit.

Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, daß blue media seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichert und automatisch verarbeitet. Blue media erklärt, dass die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und gespeichert werden. Blue media speichert und verwendet die persönlichen Daten des Vertragspartners zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Folgevorgänge. Die Email-Adresse des Vertragspartners nutzt blue media nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen. Blue media gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum. Der Mieter hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Firmensitz der blue media in Berlin.

Berlin, den 24.3.2022

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